DGB Pressemitteilungen 2011
Generation Praktikum: Regierung muss Missstand Riegel vorschieben.
,,Die Bundesregierung muss sich dem Missstand von Praktikantinnen und Praktiken endlich entgegenstellen", forderte Ingrid Sehbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Mittwoch in Berlin anlässlich einer Anhörung im Bildungsausschuss des Bundestages zur Situation mit Hochschulabschluss:
,,Alle Welt redet vom Fachkräftemangel, aber die naheliegendsten Maßnahmen ihm entgegenzuwirken, werden nicht ergriffen. Immer noch glauben viele Unternehmen, sie könnten es sich erlauben, Hochschulabsolventen als Praktikanten zu beschäftigen, oft sogar ohne Bezahlung. Statt den Fachkräften von morgen attraktive Angebote zu machen, werden sie erst einmal billige Arbeitskräfte ausgebeutet.
Eine aktuelle Studie der DGB-Jugend hat ergeben, dass die Unternehmen mit Praktikantinnen und Praktikanten zunehmend reguläre Arbeitskräfte ersetzen. Bezahlt werden sie selten, Praktika direkt nach dem Studienabschluss kommen sehr häufig vor. Dabei leisten vier von fünf Praktikanten vollwertige Arbeit in den Betrieben und drei von vier geben an, dass sie fest in die Arbeitsabläufe eingeplant sind.
Weil die Unternehmen nicht umdenken, muss die Politik handeln. Denn es gibt kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Praktika sollen ein Ausbildungsverhältnis sein. Deshalb brauchen wir gesetzliche Regelungen, in den Praktikum eindeutig als Lernverhältnis definiert wird. Inhalt, Dauer und Vergütung müssen geregelt und reguläre Stellen dürfen nicht durch Praktika ersetzt werden. Die Praktikumsdauer muss auf drei Monate begrenzt und mit mindestens 300 Euro pro Monat vergütet werden."
Pressemitteilung PM 112 DGB-Bundesvorstand Verantwortlich: Sigrid Wolff
29.06.2011
Buntenbach: Rentenüberschüsse nicht leichtfertig verpulvern.
,,Die aktuellen Finanzüberschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung sind erfreulich, sollten aber nicht leichtfertig verpulvert werden. Wir fordern die Koalition auf, die neuen Spielräume auch für den Kampf gegen die künftig stark steigende Altersarmut zu nutzen", sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandmitglied, am Dienstag (21.06.2011) in Hannover.
Nach den derzeitigen Wirtschaftprognosen der Bundesregierung scheint eine deutliche Senkung des Rentenversicherungbeitrags im Jahr 2013 rein rechnerisch möglich. Nach geltender Gesetzeslage wird der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung abgesenkt, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben voraussichtlich übersteigt.
,,Eine Beitragsentlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre erfreulich, darf aber die Anstrengungen im Kampf gegen die stark steigende Altersarmut nicht gefährden", sagte Annelie Buntenbach. "Es ist höchste Zeit, die Rentenleistungen insbesondere für die Millionen von Geringverdienern und Erwerbsgeminderten deutlich zu verbessern und die Rente mit 67 zu stoppen."
"Wenn die positiven Prognosen tatsächlich eintreten, sollte Koalition auch die Möglichkeit nutzen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Rente mit 67 und die damit verbundenen Rentenkürzungen zu ersparen, indem sie zumindest auf einen Teil der Beitragssenkung verzichtet", erklärte das DGB-Vorstandsmitglied. Der Beitragssatzeffekt der Rente mit 67 beträgt nach offiziellen Angaben erst im Jahr 2030 0,5 Prozent - die Beitragssenkung würde nach den Prognosen der Bundesregierung 0,7 Prozent betragen (19,2 Prozent im Jahr 2013).
Buntenbach betonte, es wäre dagegen in keiner Weise nachvollziehbar, wenn die Koalition den Rentenbeitrag erst übermäßig absenkt un an der Rente mit 67 festhält, weil dadurch ein späterer Beitragsanstieg vermieden werden soll.
Die Entlastung durch eine Beitragssenkung von 0,5 Prozent würde bei Durchschnittsverdienenden mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von ca. 2.500 Euro rund sechs Euro betragen. ,,Eine solche kurzfristige Entlastung steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Rentenkürzungen, wie z.B. durch die Rente mit 67, die bis zu
14,4 Prozent betragen, so Buntenbach.
Pressemitteilung 105 DGB Bundesvorstand Verantwortlich: Sigrid Wolff
23.06.2011
Arbeitsgericht Berlin
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CGZP auch früher tarifunfähig
Ein Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt: Die Tarifgemeinschaft der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig. Die Richter betonen, dass die CGZP in den Jahren 2004, 2006 und 2008 keine Tarifverträge abschließen konnte.
Außerdem folgen die Berliner Richter in ihrer Begründung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2010. Demnach können Leiharbeiterinnen, die in der Vergangenheit zu Bedingungen der CZPT- ,,Tarifverträge" gearbeitet haben, nachträglich Forderungen geltend machen. DGB Vorstandsmitglied Claus Matecki begrüßt die Entscheidung des Gerichts.
Wie Leiharbeiterinnen ihre Ansprüche durchsetzen können, erklärt ein Themendossier auf der Internetseite des DGB.
Einblick Nr. 11/2011 vom 06.06.2011
CGZP-Tarifverträge in der Vergangenheit unwirksam.
Der DGB begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). Das Arbeitsgericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die CGZP auch in der Vergangenheit tarifunfähig war und deshalb auch keine wirksamen Tarifverträge abschließen konnte.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter können also auch Ansprüche aus der Vergangenheit gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen und falls nötig vor Gericht durchsetzen.
,,Das Urteil zeigt: Es lohnt sich, gegen unfaire Machenschaften vorzugehen und seine Rechte einzuklagen. Je mehr Betroffene sich zur Wehr setzen, desto besser", erklärte hierzu das
DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki.
Nachdem das Bundesarbeitsgericht am 14.Dezember 2010 die Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für CGZP festgestellt hat, blieb unklar, ob diese Entscheidung auch für die Vergangenheit und damit für ältere Tarifverträge galt. Das Berliner Arbeitsgericht hat diese Unklarheit beseitigt.
Hinweise zur Durchsetzung ihrer Ansprüche finden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter auf der Homepage des DGB hier der Kurzlink:
Pressemitteilung PM 090 Verantwortlich: Sigrid Wolff
Leiharbeit: Elf Prozent stocken auf
Im März 2010 mussten 11,5 Prozent aller Leiharbeiterinnen ihren Lohn mit ALG II aufstocken. Das belegt eine Analyse des Institutes Arbeit und Qualifikation (IAQ). Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lagen die Kosten für aufstockende Leistungen an Leiharbeiterinnen bei 531 Millionen Euro. Durch den Boom der Nidriglohnbeschäftigten sei es zu einem ,,partiellen Funktionswandel dieser aufstockenden Leistungen gekommen". Eine Folge: geringe Ansprüche bei der Rente und ALG I, so das IAQ.
Missbrauch beenden-gesetzliche Regelungen für Praktikanten überfällig
Anlässlich der Beratungen des Deutschen Bundestags zu diversen Anträgen, die gesetzlichen Regelungen für Praktikanten fordern, erklärte sie stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Donnerstag (16.12.2010) in Berlin: ,,Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich eindeutige rechtliche Regelungen zum Schutz von Praktikanten einzuführen. Eine repräsentative Befragung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) belegt, dass die betroffenen Berufseinsteiger mehrheitlich gesetzliche Regelungen befürworten."
Der DGB weist schon seit Jahren auf den zunehmenden Missbrauch von Praktikanten als unter- oder unbezahlte Arbeitskräfte hin. ,,Reguläre Stellen dürfen nicht durch Praktika ersetzt werden", sagte Ingrid Sehbrock. ,,Das Praktikum muss gesetzlich als Lernverhältnis definiert werden, und wir brauchen endlich eine Begrenzung der Praktika auf drei Monate, eine Vergütung von mindestens 300 Euro pro Monat sowie fachliche Betreuung. Der Bundesregierung fehlt offenbar das Problembewusstsein für die Situation junger Menschen. Der Berufseinstieg hat sich in letzten Jahren massiv erschwert. Mittlerweile ist es der Normalfall, dass selbst bestens ausgebildete junge Menschen mit Praktika, Mini-Jobs, Honorarjobs oder befristeten Arbeitsverträgen konfrontiert sind", so Ingrid Sehbrock.
,,Die Daten aus dem BMAS belegen auch, dass insgesamt 20 Prozent der jungen Erwachsenen nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums ein oder mehrere Praktika machen. Das entspricht hochgerechnet rund 1,9 Millionen Personen. Tendenz steigend. Noch immer ignorieren viele Unternehmen die öffentliche Debatte um die Ausnutzung von Praktikanten und machen weiter wie bisher. Die Bundesregierung sieht derzeit keine weitere Notwendigkeit, belastbare Daten in Bezug auf die Generation Praktikum zu erheben. Frei nach dem Motto: Wo es keine statistischen Daten gibt, gibt es auch kein Problem. Nicht erst in Zeiten des wachsenden Fachkräftebedarf ist es wichtig, die Betroffenen mit ihren Problemen Ernst zu nehmen. Die Bundesregierung darf sich nicht weiterhin wegducken. Aus diesem Grund wird die DGB-Jugend im Frühjahr 2011 in einer Studie aktuelle Daten zur Generation Praktikum vorlegen." fügte die stellvertretende DGB-Vorsitzende hinzu.
Pressemitteilung 228 DGB Bundesvorstand Verantwortlich: Sigrid Wolff
16.12.2010
Michael Sommer: Deutliches Signal gegen Dumping-Tarifverträge
Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist, erklärte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, in Berlin:
,,Der DGB und seine Gewerkschaften begrüßen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Es ist ein deutliches Signal gegen Dumping-Tarifverträge und Gefälligskeitsvereinbarungen so genannter Christlicher Gewerkschaften. Mit dem Urteil sind wir einen Schritt weiter auf dem langen Weg, Tarifdumping zu unterbinden.
Die Politik bleibt weiterhin gefordert, in der Leiharbeit klare Verhältnisse zu schaffen und endlich das Prinzip, gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort zu verwirklichen. Dann können die tarifvertraglichen Regelungen der Entleiherbetriebe im Rahmen der Gleichbehandlung auch für Leiharbeiterinnen Anwendung finden. Lohndumping durch Leiharbeit wird dann endgültig beendet sein.
Da die Tarifverträge, die die CGZP allein mit dem Arbeitgeberverband AMP abgeschlossen hat, nichtig sind und deshalb auch für die Vergangenheit nicht zur Anwendung kommen dürfen, können die betroffenen Leiharbeitsbeschäftigte die Differenz zu dem höheren Lohn der vergleichbaren Stammarbeiterinnen jetzt bei ihrem Verleiher geltend machen und ggf. einklagen. Gewerkschaftsmitglieder erhalten in dieser Situation bei ihrer Gewerkschaft eine kostenlose Rechtsberatung.
Pressemitteilung 225 DGB Bundesvorstand Verantwortlich Sigrid Wolff
15.12.2010
Hartz IV nach Kassenlage: Koalition verhöhnt Langzeitarbeitslose.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert den Beschluss zu den Regelsätzen im Hartz IV-System und der Kürzung der Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose.
,,Die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichturteils Hartz IV von Schwarz-Gelb ist völlig unzureichend und geht letztlich zu Lasten der Langzeitarbeitslosen", kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin. ,,Die Mini-Erhöhung der Regelsätze ist Politik nach Kassenlage und kein Schritt, um aus der Armutsfalle Hartz IV herauszukommen". Der enge Zusammenhang zwischen Bildungs- und Einkommensarmut sei mit dem ,,Bildungspäckchen" nicht annähernd angemessen in Angriff genommen: ,,Hier wächst die Bürokratie, aber nicht die Chancen von armen Kindern."
Als besonders ,,perfide" bezeichnete Buntenbach die Tatsache, dass Hartz IV-Empfänger die Regelsatzanpassung durch Kürzungen an andere Stelle ,,faktisch selber bezahlen" müssen. So werden die Eingliederungsmaßnahmen der JobCenter im kommenden Jahr um rund 20 Prozent gekürzt. ,,Die Kürzungen der Koalition widersprechen dem Ziel, Langzeitarbeitslosen besser zu fördern und ihre Chancen auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Aus dem vielzitierten Fördern und Fordern bleibt das Versprechen Fördern nun gänzlich auf der Strecke. Damit droht das Hartz IV auch den Rest an an Legitimation zu verlieren", sagte Buntenbach.
Das Kürzungsvolumen im sogenannten Sparpaket der Bundesregierung für Hartz IV-Empfänger ist mit rund vier Mrd. Euro vier mal so groß wie die gesamte Neuregelung der Regelsätze incl. Bildungspäckchen und Verwaltungsaufwand. Insgesamt sei diese Politik eine ,,Verhöhnung der Langzeitarbeitslosen", kritisierte die Gewerkschaftlerin.
Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, komme es jetzt auf den Bundesrat an. Dieser habe Mitte November zahlreiche Änderungsanträge beschlossen, die bisher nicht von der Bundesregierung aufgegriffen wurden. Buntenbach: ,,Der DGB warnt davor, die Regelsätze zum Objekt eines politischen Kuhhandels zu machen."
So wie auch viele andere maßgebliche Verbände, Sozial- und Verfassungsrechtler sowie Wissenschaftler sieht auch der DGB das Urteil des Verfassungsgerichts mit diesem Gesetz nicht umgesetzt. Die vom DGB in Auftrag gegebene Expertise des Berliner Sozialrechtlers Johannes Münder unterstreicht die Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes an zentralen Stellen.
Pressemitteilung 220 DGB Bundesvorstand Verantwortlich Sigrid Wolff
03.12.2010
Zur Diskussion um die Neufestsetzung der Hartz IV-Regelsätze erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin:
Hartz IV-Regelsätze endlich armutsfest gestalten.
Die Neufestsetzung der Regelsätze muss die Kardinalfehler der bisherigen Regelsatzbemessung beseitigen. Dazu gehört, dass die jährliche Anpassung verfassungswidrig an die Entwicklung der gesetzlichen Renten gekoppelt war. Der DGB fordert, dass sich die Anpassung nach der Preisentwicklung der regelsatzrelevanten Güter richten muss. Erwägungen zum Lohnabstand dürften nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 09.Februar 2010 keine maßgebende Rolle mehr spielen. Das Problem der Armutslöhne lässt sich nicht über die Regelsätze lösen, sondern nur über flächendeckende Mindestlöhne.
Vordringlich ist insbesondere eine Erhöhung der Kinderregelsätze. Die bisherigen Sätze haben in Verbindung mit einem hochselektiven Bildungssystem zu einer Verfestigung schichtspezifischer Unterschiede und zu einem unerträglichen Maß an Kinderarmut geführt. Notwendig sind deshalb sowohl eine Erhöhung der Geldbeträge für Kinder als auch bessere Leistungen für Bildung sowie soziale Teilhabe. Diese müssen nicht zwingend ausgezahlt werden. Auf jeden Fall müssen Sachleistungen diskriminierungsfrei gewährt werden. Hartz IV-Kinder darf man nicht am Schulranzen erkennen oder an Gutscheinen in der Schulmensa. Besser als Gutschein- und Chiplösungen sind direkte Investitionen in die soziale Infrastruktur. D.h. am Beispiel Nachhilfe, dass Kinder im Bedarfsfall keinen Gutschein für ein privates Bildungsinstitut in die Hand gedrückt bekommen, sondern dass direkt in der Schule zusätzliche Fördermaßnahmen angeboten werden. Dies hat den großen Vorteil, dass dann auch Kinder von Familien profitieren, die nicht im Hartz IV-Bezug stehen.
Die Bedeutung der Regelsatzbemesssung für den gesamten Sozialstaat macht es aus Sicht des DGB erforderlich, die Neufestsetzung breit öffentlich zu diskutieren. Eine Sachverständigenkommission sollte dem Gesetzgeber Regelungsvorschläge unterbreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich mehr Transparenz bei der Festsetzung der Regelsätze sowie ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren gefordert.
Verantwortlich: Sigrid Wolff
Postfach 110372, 10833 Berlin 02.08.2010
Rösler-Entwurf: DGB fordert CDU/CSU zum Stopp auf.
Auch nach der Vorlage des ,,Diskussionsentwurfes" des Bundesgesundheitsministeriums fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weiter den Stopp der Pläne zur Kopfpauschale. Insbesondere die CSU steht vor einem Glaubwürdigkeitsproblem. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin:
,,Der Gesetzentwurf von Bundesminister Rösler ist der dreiste Versuch, die Kopfpauschale auf Biegen und Brechen durchzuboxen. Es ist und bleibt völlig inakzeptabel, dass Rösler den Arbeitgeberbeitrag einfrieren und damit die künftigen Belastungen einseitig auf die 70 Millionen Versicherten abwälzen will. Damit steigt die Gefahr, dass es für die Versicherten in Zukunft Kopfpauschalen hageln wird, die zu einer unzumutbaren Belastungswelle führen. Auch die Tatsache, dass die Mogelpackung ,Sozialausgleich' nun auch auf die lange Bank geschoben werden soll, ist ein Grund mehr, die Notbremse zu ziehen und die Kopfpauschale schnellstens zu begraben.
Wir fordern die Union auf, diese Kopfpauschalen-Pläne zu stoppen. Insbesondere die CSU wäre völlig unglaubwürdig, wenn sie den Arbeitgeberbeitrag einfrieren und damit die Kopfpauschale billigend in Kauf nehmen würde.
Der DGB schlägt unter anderem vor, die von der Koalition für 2011 geplante paritätische Beteiligung der Arbeitgeber an den Kostensteigerungen beizubehalten und zur echten paritätischen Beitragsgestaltung auszubauen. Wenn die Arbeitgeber wieder den gleichen Beitrag zur GKV zahlen, bleibt den Versicherten die Kopfpauschale erspart. Die Versicherten müssen durch den Arbeitnehmersonderbeitrag von
0,9 Prozentpunkten bis heute schon rund 50 Milliarden Euro an Mehrbelastungen zahlen. Diese Schieflage darf nicht so bleiben und schon gar nicht weiter verschärft werden.
Pressemitteilung 137 DGB Bundesvorstand Verantwortlich: Sigrid Wolff
Michael Sommer: Echter Arbeitnehmerdatenschutz notwendig
Zum Kabinettsbeschluss für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erklärte Michael Sommer,
DGB-Vorsitzender in Berlin:
,,Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn oder der Deutschen Telekom reicht der jetzt vorliegenden Gesetzesvorschlag der Bundesregierung nicht aus, um die Beschäftigten in Zukunft wirksam zu schützen. Wir fordern handfeste, konkrete Bestimmungen und Verbote zum Schutz der Beschäftigten statt Gummiparagraphen für die Arbeitgeber. Dieser Gesetzentwurf muss aus Sicht der Gewerkschaften im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden.
Denn: Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar.
Es ist richtig, dass die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz zukünftig - auch nicht in Ausnahmefällen - zulässig ist. Das aber dafür die offene Videoüberwachung gang und gäbe werden kann, ja sogar zur Verhaltens- und Leistungskontrolle und zur Qualitätskontrolle eingesetzt werden darf, lehnen wir ab.
Falsche Weichenstellung sehen wir auch bei der im Gesetz vorgesehenen Regelung zur Korruptionsbekämpfung. Ihre Aufklärung gehört in die Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft und nicht in die Hände der Arbeitgeber. Anonymisierte Datenabgleiche bis hin zu eigenen Ermittlungen mit einer zusätzlichen Datenerhebung durch den Arbeitgeber sind das Gegenteil eines echten Arbeitnehmerdatenschutzes. Damit wird der Bespitzelungsskandal bei der Bahn, der zu Recht zum damaligen Vorstandsvorsitzenden Mehdorn geführt hat, im Nachhinein gerechtfertigt.
Das es zudem dabei bleibt, dass der Arbeitgeber durch ärztliche Untersuchungen und sonstige Eignungstests das Profil der Bewerberinnen und Bewerber ausleuchten dürfen, anderseits konkrete Verbote von Fragen wie z.B. nach einer Schwangerschaft im Gesetzentwurf nicht ausdrücklich untersagt werden, kritisieren wir auf das Schärfste. Und dem Arbeitgeber jetzt neu zu ermöglichen, ärztliche Untersuchungen und Eignungstests unter bestimmten Voraussetzungen von bereits Beschäftigten verlangen zu können, ist eine elementare Verschlechterung von Arbeitnehmerrechten. Dies ist bisher nur für gesetzlich festgelegte arbeitsmedizinische Untersuchung vom Gesetzgeber zugelassen, und dabei sollte es auch bleiben.
Dieses Gesetz, sollte es so in Kraft treten, schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ausreichend genug, sondern schafft erstmals eine Rechtsgrundlage, die das Ausspionieren von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis ausdrücklich ermöglicht. In dieser Form ist der Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz der Regierung insgesamt nicht akzeptabel."
Pressemitteilung 139 DGB Bundesvorstand
DGB: Rente mit 67 muss gestoppt werden.
Zur Diskussion in der SPD, die Rente mit 67 zu verschieben, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Mittwoch in Berlin:
,,Es ist erfreulich, wenn die SPD die Rente mit 67 zumindest auf Eis legen will. Die Arbeitsmarktlage lässt die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters keinesfalls zu. Es reicht jedoch nicht aus, nur den Start der Rente mit 67 auf das Jahr 2015 zu verlegen. Solange die überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Chance hat, überhaupt bis 65 Jahre zu arbeiten, bleibt die Rente mit 67 ein Rentenkürzungsprogramm.
Wir fordern die Koalition auf, die schlechte Arbeitsmarktsituation Älterer nicht länger zu beschönigen und die Rente mit 67 zu stoppen. Die Bundesregierung muss die Bedingungen verbessern, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt bis 65 arbeiten können und im Alter eine Rente haben, die zum Leben reicht. Dazu gehört aber auch eine bessere Absicherung für die diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig vom Arbeitsmarkt gedrängt werden."
Pressemitteilung 138 DGB Bundesvorstand Verantwortlich: Sigrid Wolff
