DGB Pressemitteilungen 2010
Auf zur Großdemonstration ,,Freiheit statt Angst 2010"
Zur Diskussion um die Neufestsetzung der Hartz IV-Regelsätze erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin:
Hartz IV-Regelsätze endlich armutsfest gestalten.
Die Neufestsetzung der Regelsätze muss die Kardinalfehler der bisherigen Regelsatzbemessung beseitigen. Dazu gehört, dass die jährliche Anpassung verfassungswidrig an die Entwicklung der gesetzlichen Renten gekoppelt war. Der DGB fordert, dass sich die Anpassung nach der Preisentwicklung der regelsatzrelevanten Güter richten muss. Erwägungen zum Lohnabstand dürften nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 09.Februar 2010 keine maßgebende Rolle mehr spielen. Das Problem der Armutslöhne lässt sich nicht über die Regelsätze lösen, sondern nur über flächendeckende Mindestlöhne.
Vordringlich ist insbesondere eine Erhöhung der Kinderregelsätze. Die bisherigen Sätze haben in Verbindung mit einem hochselektiven Bildungssystem zu einer Verfestigung schichtspezifischer Unterschiede und zu einem unerträglichen Maß an Kinderarmut geführt. Notwendig sind deshalb sowohl eine Erhöhung der Geldbeträge für Kinder als auch bessere Leistungen für Bildung sowie soziale Teilhabe. Diese müssen nicht zwingend ausgezahlt werden. Auf jeden Fall müssen Sachleistungen diskriminierungsfrei gewährt werden. Hartz IV-Kinder darf man nicht am Schulranzen erkennen oder an Gutscheinen in der Schulmensa. Besser als Gutschein- und Chiplösungen sind direkte Investitionen in die soziale Infrastruktur. D.h. am Beispiel Nachhilfe, dass Kinder im Bedarfsfall keinen Gutschein für ein privates Bildungsinstitut in die Hand gedrückt bekommen, sondern dass direkt in der Schule zusätzliche Fördermaßnahmen angeboten werden. Dies hat den großen Vorteil, dass dann auch Kinder von Familien profitieren, die nicht im Hartz IV-Bezug stehen.
Die Bedeutung der Regelsatzbemesssung für den gesamten Sozialstaat macht es aus Sicht des DGB erforderlich, die Neufestsetzung breit öffentlich zu diskutieren. Eine Sachverständigenkommission sollte dem Gesetzgeber Regelungsvorschläge unterbreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich mehr Transparenz bei der Festsetzung der Regelsätze sowie ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren gefordert.
Verantwortlich: Sigrid Wolff
Postfach 110372, 10833 Berlin 02.08.2010
Rösler-Entwurf: DGB fordert CDU/CSU zum Stopp auf.
Auch nach der Vorlage des ,,Diskussionsentwurfes" des Bundesgesundheitsministeriums fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weiter den Stopp der Pläne zur Kopfpauschale. Insbesondere die CSU steht vor einem Glaubwürdigkeitsproblem. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin:
,,Der Gesetzentwurf von Bundesminister Rösler ist der dreiste Versuch, die Kopfpauschale auf Biegen und Brechen durchzuboxen. Es ist und bleibt völlig inakzeptabel, dass Rösler den Arbeitgeberbeitrag einfrieren und damit die künftigen Belastungen einseitig auf die 70 Millionen Versicherten abwälzen will. Damit steigt die Gefahr, dass es für die Versicherten in Zukunft Kopfpauschalen hageln wird, die zu einer unzumutbaren Belastungswelle führen. Auch die Tatsache, dass die Mogelpackung ,Sozialausgleich' nun auch auf die lange Bank geschoben werden soll, ist ein Grund mehr, die Notbremse zu ziehen und die Kopfpauschale schnellstens zu begraben.
Wir fordern die Union auf, diese Kopfpauschalen-Pläne zu stoppen. Insbesondere die CSU wäre völlig unglaubwürdig, wenn sie den Arbeitgeberbeitrag einfrieren und damit die Kopfpauschale billigend in Kauf nehmen würde.
Der DGB schlägt unter anderem vor, die von der Koalition für 2011 geplante paritätische Beteiligung der Arbeitgeber an den Kostensteigerungen beizubehalten und zur echten paritätischen Beitragsgestaltung auszubauen. Wenn die Arbeitgeber wieder den gleichen Beitrag zur GKV zahlen, bleibt den Versicherten die Kopfpauschale erspart. Die Versicherten müssen durch den Arbeitnehmersonderbeitrag von
0,9 Prozentpunkten bis heute schon rund 50 Milliarden Euro an Mehrbelastungen zahlen. Diese Schieflage darf nicht so bleiben und schon gar nicht weiter verschärft werden.
Pressemitteilung 137 DGB Bundesvorstand Verantwortlich: Sigrid Wolff
Michael Sommer: Echter Arbeitnehmerdatenschutz notwendig
Zum Kabinettsbeschluss für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erklärte Michael Sommer,
DGB-Vorsitzender in Berlin:
,,Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn oder der Deutschen Telekom reicht der jetzt vorliegenden Gesetzesvorschlag der Bundesregierung nicht aus, um die Beschäftigten in Zukunft wirksam zu schützen. Wir fordern handfeste, konkrete Bestimmungen und Verbote zum Schutz der Beschäftigten statt Gummiparagraphen für die Arbeitgeber. Dieser Gesetzentwurf muss aus Sicht der Gewerkschaften im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden.
Denn: Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar.
Es ist richtig, dass die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz zukünftig - auch nicht in Ausnahmefällen - zulässig ist. Das aber dafür die offene Videoüberwachung gang und gäbe werden kann, ja sogar zur Verhaltens- und Leistungskontrolle und zur Qualitätskontrolle eingesetzt werden darf, lehnen wir ab.
Falsche Weichenstellung sehen wir auch bei der im Gesetz vorgesehenen Regelung zur Korruptionsbekämpfung. Ihre Aufklärung gehört in die Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft und nicht in die Hände der Arbeitgeber. Anonymisierte Datenabgleiche bis hin zu eigenen Ermittlungen mit einer zusätzlichen Datenerhebung durch den Arbeitgeber sind das Gegenteil eines echten Arbeitnehmerdatenschutzes. Damit wird der Bespitzelungsskandal bei der Bahn, der zu Recht zum damaligen Vorstandsvorsitzenden Mehdorn geführt hat, im Nachhinein gerechtfertigt.
Das es zudem dabei bleibt, dass der Arbeitgeber durch ärztliche Untersuchungen und sonstige Eignungstests das Profil der Bewerberinnen und Bewerber ausleuchten dürfen, anderseits konkrete Verbote von Fragen wie z.B. nach einer Schwangerschaft im Gesetzentwurf nicht ausdrücklich untersagt werden, kritisieren wir auf das Schärfste. Und dem Arbeitgeber jetzt neu zu ermöglichen, ärztliche Untersuchungen und Eignungstests unter bestimmten Voraussetzungen von bereits Beschäftigten verlangen zu können, ist eine elementare Verschlechterung von Arbeitnehmerrechten. Dies ist bisher nur für gesetzlich festgelegte arbeitsmedizinische Untersuchung vom Gesetzgeber zugelassen, und dabei sollte es auch bleiben.
Dieses Gesetz, sollte es so in Kraft treten, schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ausreichend genug, sondern schafft erstmals eine Rechtsgrundlage, die das Ausspionieren von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis ausdrücklich ermöglicht. In dieser Form ist der Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz der Regierung insgesamt nicht akzeptabel."
Pressemitteilung 139 DGB Bundesvorstand
DGB: Rente mit 67 muss gestoppt werden.
Zur Diskussion in der SPD, die Rente mit 67 zu verschieben, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Mittwoch in Berlin:
,,Es ist erfreulich, wenn die SPD die Rente mit 67 zumindest auf Eis legen will. Die Arbeitsmarktlage lässt die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters keinesfalls zu. Es reicht jedoch nicht aus, nur den Start der Rente mit 67 auf das Jahr 2015 zu verlegen. Solange die überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Chance hat, überhaupt bis 65 Jahre zu arbeiten, bleibt die Rente mit 67 ein Rentenkürzungsprogramm.
Wir fordern die Koalition auf, die schlechte Arbeitsmarktsituation Älterer nicht länger zu beschönigen und die Rente mit 67 zu stoppen. Die Bundesregierung muss die Bedingungen verbessern, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt bis 65 arbeiten können und im Alter eine Rente haben, die zum Leben reicht. Dazu gehört aber auch eine bessere Absicherung für die diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig vom Arbeitsmarkt gedrängt werden."
Pressemitteilung 138 DGB Bundesvorstand Verantwortlich: Sigrid Wolff
offenerbrief-sgg-zusammenlegung-250310.p[...]
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Info Nr. 02-2010.pdf
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