Berichte/Presse/Klartext

Soziale Entscheidungen

Keine Gewerkschaft

 

Die unter der Bezeichnung ,,Medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft" auftretende Arbeitnehmervereinigung ist laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg keine Tariffähige Gewerkschaft. Das Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland habe 008 nur wenige Monate nach seiner Gründung mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken einem Bundesmandeltarifvertrag für die Beschäftigten in Privatkliniken vereinbar - obwohl sich Medsonet erst im September 2010 ein Tarifstatut gegeben habe, entschied das Gericht. Doch auch wegen der weiter geringen Mitgliederzahl sei Medsonet nicht tariffähig. Von den rund 2,2 Millionen Bechäftigten in der Gesundheitsbranche seien rund 

7000 Mitglieder bei Medsonet. Das sind knapp 0,33 Prozent der Beschäftigten.

 

Mit freundlicher Genehmigung des Ketteler-Verlag

Mitgliedermagazin Impuls Juli/August 2011

 

www.ketteler-verlag.de

Zeit-Beamte nicht benachteiligt.


Beamte auf Zeit dürfen gegenüber Berufsbeamten bei Beförderungen nicht benachteiligt werden-sofern es dafür nicht gute sachliche Gründe gibt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Es ging um einen Spanier, der 16 Jahre lang als Beamter auf Zeit gearbeitet hatte. Nachdem er schließlich Berufsbeamter geworden war, wollte er befördert werden. Die EU-Richter befanden, wichtig sei, ob der Beamte auf Zeit bisher eine Arbeit getan habe, die der eines Berufsbeamten vergleichbar sei. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses alleine sein kein sachlicher Grund, so die EU-Richter.

 

Mit freundlicher Genehmigung des Ketteler-Verlag

Mitgliedermagazin Impuls Oktober/November 2011

Kirchliche Einrichtungen

Dürfen bestreikt werden


Kirchliche Einrichtungen, in denen die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt werden, dürfen bestreikt werden. Auch ein Streik von Ärzten in kirchlichen Einrichtungen ist nicht generell unzulässig, solange die notwendige Patientenversorgung durch eine Notdienstvereinbarung abgesichert werden kann.

 

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 23.März 2011- 2 Sa 83/10

 

Einblick aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht Nr. 10/2011

Gewerkschaftsfähig

 

Die Delegierten des KAB-Bundesausschusses wollen jene Gewerkschafter und Einzelgewerkschaften unterstützen, die sich ,,glaubwürdig und durchsetzungsstark für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und soziale Gerechtigkeit". In einem Positionspapier, dass auf Initiative der KAB-Diözesanverbände Augsburg und Köln eingebracht wurde, hatten die Diözesanverbände jene Tarifverträge kritisiert, die von Einzelgewerkschaften des CGB in der Zeitarbeitsbranche oder mit Unternehmen wie Schlecker zu Lasten der Arbeitnehmer/innen abgeschlossen waren.

 

Quellennachweis Mitgliedermagazin der KAB Deutschlands

 

www.ketteler-verlag.de

 

 

Newsletter ,,Recht so!"

 

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Bundesarbeitsgericht

 

Tarifeinheit gekippt

 

Es hatte sich bereits abgezeichnet: Der 10. Senat des Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seiner Entscheidung am 23. Juni dem 4. Senat angeschlossen und damit den Grundsatz der Tarifeinheit endgültig gekippt (BAG, Beschl. vom 23.6.2010 - 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10). Zukünftig können in Betrieben mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten. Im Januar hatte der 4. Senat des BAG eine Entscheidung in diese Richtung gefällt und den 10. Senat aufgefordert, sich dieser Rechtsprechung anzuschließen. Der DGB und der Arbeitgeberverband BDA kritisieren die Entscheidung. Sie hatten im Vorfeld in einer gemeinsamen Initiative den Gesetzgeber aufgefordert, die Tarifeinheit jetzt im Tarifvertragsgesetz zu verankern. ,,Das Prinzip' ein Betrieb - ein Tarifvertrag' hat sich bewährt", erklärt der DGB-Vorsitzende Michael Sommer. Die Gewerkschaften befürchten eine Zersplitterung der Tariflandschaft ,,mit negativen Folgen für Beschäftigte und Unternehmen", so Sommer.

DGB Bundesvorstand

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Aufgaben neu verteilt

Kurz nach dem DGB-Bundeskongress hat der wieder gewählte Geschäftsführende DGB-Vorstand (GBV) in einer mehrtägigen Klausurtagung

die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder neu geordnet. Der DGB-Bundesvorstand hat dies in seiner ersten Sitzung nach dem Kongress gemäß der neuen Satzung bestätigt. Künftig wird der DGB-Vorsitzende Michael Sommer für Personal zuständig sein. In seinem Verantwortungsbereich fällt auch eine neue Abteilung Recht.

Die Verteilung der Zuständigkeiten im Einzelnen:

 

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer vertritt den DGB gegenüber den Spitzen von Regierung, Bundestag, Bundesrat, Parteien sowie Verbänden der Arbeitgeber und Organisationen in der Bundespolitik, ebenso in der europäischen und der globalen Politik und gegenüber den Gewerkschaften. Er ist außerdem zuständig für die Abteilungen Grundsatz und Gesellschaftspolitik, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Gewerkschaftspolitik, Personal und Recht.

DGB-Vize Ingrid Sehbrock isz zuständig für die Abteilungen Beamte und Öffentlicher Dienst, Frauen- und Gleichstellungspolitik, Jugend sowie Bildungspolitik und -arbeit.

Dietmar Hexel ist zuständig für die Abteilungen Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik, Mitbestimmungspolitik sowie Organisationspolitik und -entwicklung.

Annelie Buntenbach ist zuständig für die Abteilungen Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik sowie Europapolitik.

Claus Matecki ist zuständig für die Abteilungen Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik, DGB-Haushalt und Innere Finanzangelegenheiten, Veranstaltungs- und Innenservice sowie für die Vermögensverwaltung/VTG.

 

Mehr Gewicht fürs Ehrenamt

 

Am 1.Juni ist die neue Satzung des DGB in Kraft getreten. Sie wertet die ehrenamtliche Arbeit im DGB auf. Ehrenamtlich geführte DGB-Kreis- und Stadtverbände bilden künftig eine neue, dritte verbindliche Satzungsebene.

Ihre Aufgabe ist es, dort auf Öffentlichkeit und Politik Einfluss zu nehmen, wo die Beschäftigten und die Gewerkschaftsmitglieder wohnen und leben: in den Kommunen und Städten.

 

Die neue Ebene ergänzt die Arbeit der hauptamtlichen geführten neun DGB-Bezirke, in die künftig die DGB-Regionen integriert sind, sowie die des

DGB-Bundesvorstandes.

 

In Kürze wird eine neue Richtlinie erarbeitet werden, die entsprechend der auf dem 19. Ordentlichen DGB-Bundeskongress beschlossene Satzungsänderung näheres zu Aufgaben, Struktur und Finanzausstattung der DGB-Kreis- und Stadtverbände regelt.

 

Die neue Satzung:

www.einblick.dgb.de/hintergrund

Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Kündigungsfristen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutschen Kündigungsfristen gekippt. Seiner Meinung nach verstoßen sie gegen EU-Recht. Das haben die Richter am 19.Januar 2010 entschieden. Bemängelt haben die Juristen die bisher geltene Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden. Es handele sich dabei um eine Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die EuGH-Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die fragliche Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten

,, erforderlicherseits unangewendet zu lassen."

 

Der Entscheidung lag die Klage einer Frau aus Essen zugrunde. Diese arbeitete seit ihrem 18. Lebensjahr in einer Firma und wurde nach zehn Jahr entlassen. Aufgrund der Regelung erst Beschäftigungzeiten ab dem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen, betrug die Kündigungfrist nur einen Monat. Bei Anrechnung von zehn Jahren hätte sie Anspruch auf vier Monate gehabt.

(EuGH-Urteil vom 19.Januar 2010, Aktenzeichen C-555/07).

Repräsentative Umfrage: 70 Prozent wollen den Mindestlohn

Das große Teile der Bundesbürger sich eine gesetzliche Lohnuntergrenze wünschen, zeigen Umfragen immer wieder.

Eine aktuelle Untersuchung im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums liefert nun erstmals detaillierte Einblicke der Menschen in Deutschland zum Thema Mindestlohn. Dazu hat das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) an der Universität Frankfurt eine repräsentative Befragung von 5.000 Bundesbürgern ausgewertet.

 

Das Ergebniss: Egal, welche soziale Gruppe man betrachtet, ob Arbeitslose, abhängig Beschäftigte, Selbstständige, hoch oder niedrig Gebildete: immer ist deutlich mehr als die Hälfte der Befragten für einen gesetzlichen Mindestlohn.

 

Erwartungsgemäß fallen die Antworten jedoch nicht in allen Bevölkerungsgruppen gleich aus. Unter den Langzeitarbeitslosen ist die Zustimmung mit fast 90 Prozent am höchsten.

Besserverdiener halten einen gesetzlichen Mindestlohn eher für verzichtbar als Geringverdiener. Die Selbstständigen finden vergleichsweise weniger Gefallen an der Lohnuntergrenze. Überraschend allerdings, dass selbst in dieser Gruppe noch eine Mehrheit von 61 Prozent für den Mindestlohn ist.

 

Weiter Einzelheiten zu dieser Umfrage finden sich auf der

Homepage der Hans Böckler Stiftung

IG BAU Newsletter 3/2010 vom 29.Januar 2010